All unsere Irrtümer übertragen wir auf unsere Kinder, in denen sie untilgbare Spuren hinterlassen.

Maria Montessori

Ich erstelle Sachverständigen-Gutachten im Aufrag von Familiengerichten in Berlin und Brandenburg, sowie auf Nachfrage auch bundesweit. Hierbei erachte ich es als meine Aufgabe, unparteilich, sachlich, neutral und das Kindeswohl als Priorität ansehend, die notwendige Orientierungshilfe in meiner Position als Sachverständige zu leisten.

Wenn Konflikte im Familiensystem zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung und zur Erstellung eines Gutachtens führen, ist die gesamte Situation meist schon eskaliert. Dies gilt sowohl für die Konflikte zwischen den Eltern (§1671, §1684 BGB), sowie bei Auseinandersetzungen, in denen das Jugendamt auf Grund von Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) involviert ist. Eine Verständigung der Konfliktparteien scheint oftmals aussichtslos. Am meisten leiden hierbei die Kinder der Konfliktparteien, welche, ohne es selbst zu wollen, in den elterlichen Konflikt involviert werden.

Umfang der Sachverständigen-Gutachten

Jedes von mir erstellte Gutachten besteht aus folgenden formalen Abschnitten:

  • Methode und Vorgehen:
    • Juristische Fragestellung
    • Angaben zu den Explorationen
    • Beobachtungen
    • verwandte Akten
    • Begründung
  • Exzerpt der Gerichtsakten nur im Hinblick auf die und in Relevanz zur gerichtlichen Fragestellung, Analyse, Hypothesen und psychologische Fragestellung
  • Exzerpt und Analyse der Jugendamtsakten (soweit als möglich), auszugsweise
  • Teilweise Darstellung der Explorationen (mit Tests und Beobachtungen)
  • Ergebnisse, diagnostische Überlegungen
  • Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung und Empfehlung in Kurzform
  • ausführliche Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung
  • ausführliche Empfehlung, konkrete Umsetzungsvorschläge und Diskussion der Realisierung

Die in meinen Gutachten dargestellten Ergebnisse, diagnostischen Überlegungen und Empfehlungen orientieren sich an folgenden Kriterien:

  • Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit (gerade auch für das betroffene Familiensystem)
  • Vermeidung von Aussagen zu Persönlichkeitsstrukturen, vergangenen Haltungen und Handlungen, die eskalierend oder missverständlich verletzend für die Betroffenen wirken könnten
  • Prüfung der Chancen, bereits während der Exploration einvernehmliche Lösungen zwischen den streitenden Parteien herzustellen (Interventionsdiagnostik/Mediation), ohne das Wohl der betroffenen Kinder zu vernachlässigen

Zur Kontrolle und Reflexion von Übertragungs- und Gegenübertragungsprozessen arbeite ich im Rahmen einer Gutachtenerstellung unter externer Supervision.

Durch meine langjährige Zeit im sozialen Bereich verfüge ich über eine relevante Anzahl beruflicher Kontakte zu den unterschiedlichen Fachgebieten. Im Bedarfsfall kooperiere ich mit den Kollegen aus den Fachkreisen, um eine für den Einzelfall optimale Empfehlung darzulegen.

Zeitrahmen

Ein Zeitraum von maximal 4 Monaten ist für eine normale Begutachtung anzusehen. Wird dieser Zeitrahmen aufgrund besonderer Bedingungen überschritten, werde ich diesen Sachverhalt umgehend dem Gericht darlegen, um darüber Einvernehmen herzustellen zu können.

Kooperation mit dem Gericht

Das beauftragte Gericht soll durch meine Arbeit entlastet werden und wird über den jeweiligen Stand der Begutachtung ausreichend in Kenntnis gesetzt.

Nach Erhalt eines Auftrages zur Erstellung eines SV-Gutachtens

  • erhält das Gericht innerhalb von 5 Werktagen eine Eingangsbestätigung,
  • wird das Gericht innerhalb von 5 Werktagen davon in Kenntnis gesetzt, wenn ich den Auftrag nicht annehmen kann (z.B. Verletzung der Neutralitätspflicht, unzureichende Sachkenntnis für den vorliegenden Fall),
  • wird die Gerichtsakte innerhalb von 10 Werktagen an das Gericht zurückgesandt,
  • erhält das Gericht innerhalb von 10 Werktagen einen voraussichtlichen Explorationsplan, der auch den Verfahrensbeteiligten zugesandt wird.

Während der Exploration wird das Gericht darüber informiert, wenn

  • Sachverhalte vorliegen oder sich ergeben, die unmittelbare Konsequenzen für das Wohl des Kindes/der Kinder haben,
  • für die Erstellung des Sachverständigen-Gutachtens länger als 4 Monate benötigt wird,
  • die Kosten aus bestimmten Gründen den gesetzten Rahmen überschreiten.